Eigentlich soll der Urlaub die schönste Zeit des Jahres sein, doch für manchen Pauschalreisenden ist schon bei der Ankunft von Erholung nichts mehr zu spüren. Schmutziges Zimmer, gesperrter Strand, verdorbenes Essen, Pool und Tennisplatz nicht nutzbar und ständiger Baulärm können dem Touristen die Urlaubslaune ganz schön verderben. Um wenigstens finanziell entschädigt zu werden, ist es wichtig, die Reisemängel vor Ort zu reklamieren, denn wer sich erst zu Hause beim Reiseveranstalter beschwert, bekommt oft die kalte Schulter gezeigt und geht leer aus.

Wann handelt es sich um eine Pauschalreise?

Um überhaupt Anspruch auf Entschädigung zu haben, müssen Sie eine Pauschalreise gebucht haben. Diese muss aus mindestens zwei verschiedenen Arten von Leistungen bestehen. Dabei kann es sich um die klassischen Reise-Pakete handeln, die beim Reiseveranstalter im Voraus kombiniert werden oder um nach Kundenwunsch individuell zusammen gestellte Reisen. Haben Sie beispielsweise Flug, Hotel und Konzertkarten zu einem Gesamtpreis im Reisebüro oder auf einem Online Portal gebucht, so ist dies bereits ein Pauschalreisevertrag. Somit müssen das Reisebüro oder das Online-Reise-Portal für eventuelle Mängel einstehen.

Welche Pflichten haben Pauschalreisende bei Mängeln?

Zunächst müssen Mängel unverzüglich vor Ort gemeldet werden., um dem Veranstalter die Möglichkeit zu geben, diese innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Fragen Sie an der Hotelrezeption nach dem Reiseleiter. Der muss zu jeder Zeit für Sie erreichbar sein. Sollte im Hotel etwas nicht in Ordnung sein, können Sie dort zuerst darum bitten, den Mangel zu beseitigen. Oft reicht schon, das Zimmer zu wechseln.

Ein Finger eines Mannes welcher auf eine Rezeptionsglocke drückt.
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Wenn Ihr Veranstalter Ihnen vor Ort ein Formular für Beschwerden zur Verfügung stellt, ist es unbedingt ratsam, dieses zu nutzen, um einen Nachweis für spätere Ansprüche zu haben. Gibt es das Formular vor Ort nicht, erstellen Sie selbst eine Mängelrüge und lassen Sie diese vom Reiseleiter bestätigen. Muster für Reklamationen finden Sie auch online.

Zudem ist es wichtig, Beweise zu sammeln. Hierfür müssen Sie die Mängel auf eine Liste schreiben und nachvollziehbar beschreiben. Fotos mit Datum und Aussagen von Mitreisenden können im Zweifelsfall sehr wichtig sein. Unzumutbaren Lärm dokumentieren Sie in einem Lärmprotokoll

Außerdem sollte der Reiseleiter Ihnen bestätigen, dass er Ihre Beschwerde erhalten hat. Bei Beschwerden per E-Mail setzen Sie Ihre E-Mail-Adresse in das CC-Feld, damit Sie eine Kopie bekommen.

Ansprüche für einen Reisemangel geltend machen

Wenn Sie vor Ort eine Entschädigung angeboten bekommen haben und diese angenommen haben, können Sie im Nachhinein keine Ansprüche mehr geltend machen. Nehmen Sie auf eigene Faust ein anderes Hotel oder reisen gar vorzeitig ab ohne den Mangel anzumelden, tragen Sie die Mehrkosten und haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

Wenden Sie sich mit Ihren Beschwerden lediglich an das Hotelpersonal, haben Sie keinen Anspruch auf einen Entschädigung. Sie müssen immer Ihren Reiseleiter bei Reklamationen informieren. Ist dieser nicht vor Ort, müssen Sie sich per Fax oder E-Mail mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen. Nur wenn der Veranstalter oder ein Vertreter die Möglichkeit zur Nachbesserung bekommt, besteht die Chance auf eine Reisepreisminderung.

Möchten Sie nach Ihrer Rückkehr die Chance auf eine Entschädigung wahren, müssen Sie Ihren Anspruch innerhalb eines Monats nach Ende der Reise geltend machen. Sollte der Reiseveranstalter Sie in den Reisebedingungen nicht über die Möglichkeit einer Mängelrüge und die Ausschlussfrist informiert haben, können Sie Ihre Ansprüche eventuell auch nach Ablauf der Frist anmelden.

Vorsicht bei blumigen Formulierungen von Reiseangeboten

Achten Sie beim Studieren des Reiseprospekts genau auf die Beschreibung des Zielortes. Oft werden Missstände hinter blumigen Formulierungen versteckt. So stecken hinter einem „aufstrebenden Urlaubsort“ zahlreiche Neubauten, und es muss mit Baulärm und Schmutz gerechnet werden. Ein „Naturstrand“ mag romantisch klingen, doch verbringt sich hinter der Bezeichnung oft eine steinige ungepflegte Bucht ohne Abfalleimer und Toilette. Gehen Sie dennoch auf das Angebot ein, haben Sie in vielen Fällen kein Recht auf eine Preisminderung.

Ein eingerüstetes Gebäude wo in der Mitte ein Kran steht.
So könnte das Nachbargebäude Ihres Hotels aussehen, bei einem „aufstrebenden Urlaubsort“ – Bild von Dimitris Vetsikas auf Pixabay

Höhe der Minderung

In den meisten Fällen gewähren Reiseveranstalter kleine Entschädigungen aus Kulanz. Um sich einen Überblick darüber zu verschaffen, wie hoch die Preisminderung sein muss, werfen Sie einen Blick in die Frankfurter Tabelle, die Kemptener Tabelle oder die Tabelle des ADAC.

Bei Baulärm im Hotel können Sie laut der oben genannten Tabellen dürfen Sie den Preis um 5 bis 25 Prozent mindern. Befindet sich unter Ihrem Zimmer eine Disko, liegt Höhe der Entschädigung bei 25 bis 40 Prozent.

Bei einem überbuchten Hotel stehen Ihnen 25 Prozent des Reisepreises zu, wenn Sie in ein anderes Hotel ausweichen müssen. Dies gilt auch, wenn das neue Hotel gleichwertig ist.

Reisemängel erkennen und richtig reklamieren

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