Fast wöchentlich berichten die Medien von Problemen im Flugverkehr. Abflugzeiten verändern sich, Flüge verspäten sich oder werden aufgrund von Streiks komplett gestrichen. Vor allem in der Urlaubszeit trifft es die Passagiere hart, mit schwerem Gepäck oder gar mit Kindern im Flughafen warten zu müssen. Manch einer kommt gar nicht im bereits gebuchten Hotel an oder muss kurzfristig mit hohen Gebühren umplanen. Wichtig in einem solchen Fall: die eigenen Rechte zu kennen.

Anspruch auf Ausgleich und finanzielle Entschädigung

Viele Menschen warten am Flughafenterminal
Bild von Michael Gaida auf Pixabay

Die Rechte für alle Flugreisenden wurden bereits 2004 in einer entsprechenden EU-Verordnung festgelegt. Wer also von Überbuchung, Annullierung oder Verspätung betroffen ist, kann eine finanzielle Entschädigung geltend machen. Dieser Anspruch berücksichtigt dabei ausschließlich die Flugroute und betrifft nicht die Nationalität des Passagiers. Nur unter bestimmten außergewöhnlichen Umständen und bei höherer Gewalt verfällt das Recht auf einen finanzielle Entschädigung. Das Problem: viele Airlines nutzen genau diese Begründung immer häufiger zu ihrem Vorteil. Manche Gesellschaften antworten ihren Passagieren gar nicht oder überhäufen sie mit einem regelrechten Papierkrieg.

Fluggäste sollten sich also im Ernstfall über ihre Rechte informieren und eine mögliche Entschädigung prüfen. Der Anspruch liegt bei etwa 250 bis 600 Euro pro Person, unabhängig vom gezahlten Ticketpreis. Eine kostenfreie Analyse der Flug-Details sowie die umfassende Unterstützung durch Reiserechtsexperten gibt es beispielsweise auf der Seite von Flightright. Im Ernstfall kann die Entschädigung nur vor Gericht erstritten werden. Folgende Staffelung wird laut den Experten meist angesetzt:

  • Flüge bis 1.500 km – 250 Euro
  • Flüge von 1.500 – 3.000 km – 400 Euro
  • Flüge ab 3.000 km – 600 Euro

Häufigste Ursache: ein technischer Defekt

Ein Flugzeug wird nur voll funktionstüchtig für den Verkehr zugelassen und darf bei einem technischen Defekt den Flughafen nicht verlassen. Ist der Motor kaputt, eine Scheibe gesprungen oder die Hydraulik nicht mehr in Ordnung, so handelt es sich um einen Technikfehler. So manche Fluggesellschaften sprechen schnell von höherer Gewalt, da derartige Probleme nur schwer zu kalkulieren sind. Das sehen die Rechtsexperten anders. Ein technischer Defekt fällt immer unter den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft und ist aktiv beeinflussbar. Eine regelmäßige Wartung der Maschinen beugt beispielsweise derartigen Fehlern vor. Kommt es zu einer Verspätung oder Annullierung aufgrund derartiger Defekte, bleibt das Recht auf finanzielle Entschädigung weiterhin bestehen. Selbst der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat in einem Urteil entschieden, dass die Airline für einen technischen Fehler verantwortlich gemacht werden kann.

Bestätigung einholen – richtiges Verhalten am Flughafen

Um alle Formalitäten einzuhalten, ist das Verhalten am Flughafen wichtig. Wer mit seinem Gepäck warten muss und den Flug nicht antreten darf, sollte folgende Schritte beachten:

  • Informieren Sie sich bei einem Ansprechpartner der Airline über die aktuelle Sachlage. Welches Problem liegt in der Situation genau vor?
  • Lassen Sie sich den genannten Grund schriftlich bestätigen. Später ist es von Bedeutung, ob es sich um eine Verspätung, Überbuchung oder Annullierung handelt.
  • Sammeln Sie sämtliche Dokumente und Belege des Vorfalls, auch für zusätzliche Getränke und Mahlzeiten, die Sie aufgrund der Wartezeit am Flughafen eingenommen haben.
  • Kontaktieren Sie zusätzlich den Reiseveranstalter, wenn es sich um eine Pauschalreise handelt. Er bucht möglicherweise einen anderen Flug, ohne Mehrkosten zu verursachen.

Jeder Passagier mit einem gültigen Ticket hat Anspruch auf eine gleichwertige Ersatzbeförderung, entweder durch die Airline oder durch den Reiseveranstalter. Eine Umbuchung zu einem anderen Flug sollte immer kostenfrei vorgenommen werden. Auch andere Beförderungsmöglichkeiten, beispielsweise mit der Bahn, sind zu überdenken. Bietet die Airline keinen passenden Ersatzflug, dürfen Reisende sich selbst einen Flug buchen. Die Kosten dafür sind später der Fluggesellschaft in Rechnung zu stellen.

Wichtig: Hat der Flug 5 Stunden und mehr Verspätung, dürfen Passagiere von ihrem Vertrag zurücktreten und bekommen den vollen Flugpreis erstattet. 
Eine Frau wartet mit einem braunen Koffer am Flughafen auf den Flug
Bild von katyveldhorst auf Pixabay

Ab einer Verspätung von zwei Stunden besteht der Anspruch auf eine volle Verpflegung mit Essen und Getränken. Außerdem müssen zwei kostenfreie Kommunikationsmöglichkeiten, wie Telefon oder Fax, zur Verfügung gestellt werden. Findet der Ersatzflug erst am Folgetag statt, muss die Airline die Kosten für eine Übernachtung im Hotel sowie für den Transport dorthin und wieder zurück übernehmen. Gibt es von der Airline selbst keine Angebote für eine Übernachtung, so müssen Sie sich als Reisender selbst kümmern und sämtliche Nachweise und Belege sicher aufbewahren.

Pauschalurlauber haben zusätzliche Ansprüche gegenüber ihrem Reiseveranstalter. Wer später am Urlaubsort eintrifft, braucht nicht mehr den vollen Reisepreis zu bezahlen. Verkürzt sich der Urlaub sogar um mehrere Tage, steht sogar die Chance auf Schadensersatz im Raum. Weitere Informationen über Probleme und Rechte während einer Pauschalreise, hat der ADAC zusammengestellt.

Reisetipps: Probleme bei Flugreisen

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